AGBs – Holfelder GmbH München

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Lieferungen und Leistungen der Holfelder GmbH, Feringastraße 12a/b, 85774 Unterföhring, („Holfelder GmbH“), die sie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“) erbringt, ausschließlich.
(2) Abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird seitens der Holfelder GmbH bereits hiermit widersprochen, auch dann, wenn die Holfelder GmbH die Leistung in Kenntnis entgegenstehender, abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos ausführt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Holfelder GmbH den entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 2 Angebot des Kunden; Annahme durch die Holfelder GmbH

 

(1) Die Angebote und Preise der Holfelder GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Die Angebote der Holfelder GmbH werden erst durch Auftragsbestätigung seitens der Holfelder GmbH in Schrift- oder Textform verbindlich. Die Holfelder GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang der Bestellung bei der Holfelder GmbH anzunehmen.
(2) Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Weg, wird die Holfelder GmbH dem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich in Textform bestätigen. Diese Zugangsbestätigung der Holfelder GmbH stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(3) Neben der Annahmeerklärung der Holfelder GmbH in Form der Auftragsbestätigung erhält der Kunde ein Produktionsmuster bezüglich seiner Bestellung.
Der Kunde hat dieses Produktionsmuster unverzüglich, spätestens binnen einer (1) Woche nach Erhalt auf Form- und Farb- und sonstige Fehler zu überprüfen und anschließend eine Freigabe zu erteilen oder aber vermeintliche Abweichungen zu seiner Bestellung zu rügen.
Erfolgt die Freigabe des Produktionsmusters fristgerecht oder rügt der Kunde das Produktionsmuster nicht fristgerecht, so gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung und das Produktionsmuster der Holfelder GmbH als beiderseits verbindlich.
Verlangt der Kunde nach der Freigabe des Produktionsmusters oder nach Ablauf der vorgenannte Frist Korrekturen des Produktionsmusters, wird der dadurch verursachte zusätzliche Aufwand nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet und dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Eine durch das Verlangen des Kunden entstandene Verzögerung geht nicht zu Lasten der Holfelder GmbH.
(4) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Holfelder GmbH Fremdauskünfte über seine augenblicklichen wirtschaftlichen Verhältnisse einholt.

 

§ 3 Preise; Gefahrübergang

 

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk (ex works, Incoterms 2020) in Euro, zuzüglich Transport- und Verpackungskosten und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es wurden anderweitige Vereinbarungen in Schrift- oder Textform getroffen.
(2) Versendet die Holfelder GmbH auf Verlangen des Kunden die Ware, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die bestellte Ware von der Holfelder GmbH an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
Die Wahl der Versandart und des Versandweges behält sich die Holfelder GmbH vor, wenn nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

 

(1) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie seitens der Holfelder GmbH ausdrücklich bestätigt worden sind. Falls zwischen der Holfelder GmbH und dem Kunden vereinbart ist, dass der Kunde jenseits des bereits freigegebenen oder nicht gerügten Produktionsmusters seinen Auftrag an die Holfelder GmbH, z.B. bezüglich der Maße, des Designs, des Modells noch näher spezifizieren wird und der Kunde die für die Spezifikation vereinbarte Frist oder den dafür vereinbarten Termin überschreitet, geht eine dadurch entstandene Verzögerung nicht zu Lasten der Holfelder GmbH.
(2) Bei höherer Gewalt, von einer Vertragspartei nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern, wird der Liefertermin ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen, verlängert. Die Holfelder GmbH wird dem Kunden unverzüglich mitteilen, dass und aus welchem Grund die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann.
(3) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Holfelder GmbH von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist die Holfelder GmbH zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Holfelder GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
(4) Bei Lieferverzug leistet die Holfelder GmbH nach Ablauf einer seitens des Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes (Nettopreis ohne USt.) der vom Verzug betroffenen Lieferung. Der Holfelder GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

§ 5 Gewährleistung

 

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
(2) Die Holfelder GmbH haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB. Die Verjährungsfrist beträgt zwölf (12) Monate nach Ablieferung der Ware.
(3) Abweichungen in der Farbe oder in der Veredelung der Ware (Bestickung, Einwebung, Druck und Prägung) gegenüber dem seitens des Kunden freigegebenen Produktionsmuster bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Textilgewebe oder Farbe) liegen und handelsüblich sind.
(4) Die Angaben zur gelieferten Ware stellen reine Beschaffenheitsvereinbarungen dar und sind keine Garantieversprechen der Holfelder GmbH i.S.d. § 443 BGB.
(5) Bei Sonderfanfertigungen behält sich die Holfelder GmbH aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Ware vor.

 

§ 6 Haftung

 

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Holfelder GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Holfelder GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn der Eintritt dieses Schadens auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Holfelder GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 7 Aufrechnung; Zurückbehaltung

 

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Holfelder GmbH aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht, zu, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, es sei denn, der Gegenanspruch des Kunden, auf den er sein Zurückbehaltungsrecht stützt, ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen der Holfelder GmbH und dem Kunden einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum der Holfelder GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Holfelder GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

 

§ 9 Urheberrecht

 

(1) Sofern der Kunde der Holfelder GmbH Vorlagen, gleich welcher Art (z.B. Logos, Grafiken, Texte, Bilder, Muster), zukommen lässt, steht der Kunde gegenüber der Holfelder GmbH dafür ein, dass er über die erforderlichen Rechte an den Vorlagen, insbesondere über die Urheber- und Markenrechte verfügt und dass diese Rechte insbesondere auch die beauftragte Herstellung und Lieferung der entsprechenden Waren durch die Holfelder GmbH gestatten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Holfelder GmbH vollumfänglich von Ansprüchen Dritter bezüglich des Urheberrechts der Aufträge des Kunden freizustellen.
(3) Der Kunde erteilt der Holfelder GmbH die Genehmigung, die für den Kunden gefertigten Artikel abzulichten, in den jeweiligen Katalogen, Broschüren oder Internetseiten der Holfelder GmbH darzustellen und als Muster oder auch auf Messen zu verwenden.
(4) Produktionsmittel, wie zum Beispiel Stickprogramme, Filme, Lithos, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum der Holfelder GmbH.

 

§ 10 Impressum

 

Die Holfelder GmbH behält sich das Recht vor, auf den angebrachten Produktetiketten und Einnähern auf der Rückseite der seitens der Holfelder GmbH gelieferten Waren ihren Firmennamen anzubringen.
§ 11 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Holfelder GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind für die Holfelder GmbH und den Kunden, so es sich bei diesem um einen Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, der Geschäftssitz der Holfelder GmbH. Die Holfelder GmbH kann den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

 

Unterföhring, Januar 2021